Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart ist sachlich und örtlich zuständig für:
Männer im geschlossenen Vollzug mit
- Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr und 3 Monaten
- Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr und 3 Monaten
- Untersuchungshaft
- Strafarrest
Besonderheiten: eine Krankenabteilung sowie ein rollstuhlgerechter Haftraum ist vorhanden
Vollstreckungsplan des Landes Baden-Württemberg:
